Ausstehende Mieten

Ihre Miete einfordern!

Dass die Miete ausbleibt, müssen Sie nicht hinnehmen!

Mietminderungen und Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnungen sind häufig unbegründet.

Wie Es Funktioniert?

Informationen übermitteln

Dauer: 5 Minuten

Sie geben uns einige Informationen zum Mietverhältnis und offenen Forderungen. Wir geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Räumungsklage beauftragen

Dauer: Maximal 3 Werktage

Sobald uns alle Informationen und Unterlagen vorliegen, beginnen wir mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung.

 

Wir kümmern uns um Alles

Wenig Aufwand für Sie:

Wir klagen, vertreten Sie
vor Gericht und beauftragen
den Gerichtsvollzieher mit
der Zwangsräumung
nach Obsiegen.

 

Ersteinschätzung zur Räumungsklage

Vermieterhilfe vom Räumungsprofi

Im Rahmen der Ersteinschätzung bespricht Ihr Vermieterhelden-Anwalt mit Ihnen individuellen Erfolgschancen und Risiken:

 

Hat der Mieter Recht oder Sie? Besteht ein Kündigungsgrund?
Wie ist die Kündigungsfrist? Ist Ihre Kündigung wirksam?
Wie ist die Beweislage?

Häufig ist es auch möglich, Ihre Räumungsklage noch besser vorzubereiten. Mit kleinen strategischen Kniffen lassen sich Erfolgschancen und Rechtssicherheit erheblich steigern und
die Dauer der Räumungsklage verkürzen. Diese „strategische Optimierung“ ist wesentlich für Ihren Erfolg.

Selbstverständlich erläutern wir Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen und geben Ihnen eine erste Orientierung, ob Ihr Rechtsschutzversicherer hierfür aufkommt.

Nach unserem Gespräch erhalten Sie eine ausführliche E-Mail,
in der die wesentlichen Punkte unseres Gespräches und die
Kosten der Räumungsklage noch einmal zusammengefasst sind.
So können Sie in Ruhe entscheiden, ob und wann Sie uns
einen Auftrag erteilen.

Prüfung Erfolgsaussichten

Im Rahmen der Ersteinschätzung beurteilen wir die Erfolgschancen Ihrer individuellen Räumungsklage.

Strategische Optimierung

Wir erläutern, was Sie noch tun können, um Ihr Räumungsziel möglichst schnell und sicher
zu erreichen.

Kostenberechnung

Wir berechnen für Sie die
gesetzlichen Gebühren
Ihrer Räumungsklage.

Aktuelle Urteile

Taubenkot-Dilemma: Wenn der Balkon zum Streitpunkt wird

Ein Sieg für Vermieter: AG Hanau entscheidet gegen Mietminderung wegen Taubenkot In einer Welt, in der das urbane Zusammenleben immer komplexer wird, sind es oft die kleinen, alltäglichen Ärgernisse, die große Wellen schlagen. Ein solcher Fall erreichte das...

Gericht klärt: Türnischen zählen nicht zur Wohnfläche – Vermieter beim Flächenbonus im Recht

1. Vorsicht, Vermieter! Der BGH klärt: Nicht jede Ecke zählt zur #Wohnfläche. Erfahren Sie mehr über die Bedeutung von „Türnischen“ und wie Sie Ihre #Mietfläche korrekt berechnen! 📐🚪#Vermieterrecht #BGB 2. Nicht täuschen lassen! Auch kreative Mieter müssen akzeptieren: Eine #Türnische ist kein Wohnraum. #BGH-Urteil stärkt #Vermieter und Ihre Rechte bei der Wohnflächenberechnung. 💼📉 #Immobilienrecht 3. Ein Durchgang ist kein #Zusatzraum – auch wenn er noch so schön dekoriert ist! BGH bestätigt: #Wohnwert ist entscheidend für die Flächenberechnung, nicht die Nutzungsideen der Mieter. 🏠✂️#Vermieterpflichten #Wohnraumqualität

Nutzungsentschädigung nach Kündigung: Warum Vermieter sich nicht mit der vereinbarten Miete zufrieden geben müssen!

Vermieter können ein Lied davon singen: Meistens stehen Recht und Gerichte auf Seiten der Mieter - Vermieterrechte finden nur selten Berücksichtigung. Anders ist dies bei der Nutzungsentschädigung, d.h. die Zahlungen für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist bis...

BGH verlängert Verjährungsfrist bei Mietpreisbremse – Was Vermieter jetzt wissen müssen!

BGH-Entscheidung zur Mietpreisbremse und deren Auswirkungen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil vom 12.07.2023 (Az. VIII ZR 375/21) die Verjährungsfrist für Auskunftsansprüche gegenüber Vermietern im Kontext der Mietpreisbremse geklärt....

BGH bestätigt: Fiktive Schadensberechnung bleibt im Mietrecht zulässig – Ein Sieg für Vermieter!

EinleitungIm kürzlich ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19.4.2023, (Az. VIII ZR 280/21) hat der BGH die Praxis bestätigt, dass Vermieter Schadensersatzansprüche aufgrund unterbliebener Schönheitsreparaturen und Rückbauten sowie Schäden an der...

Nacktes Sonnenbaden im Hinterhof rechtfertigt keine Mietminderung

In dem betreffenden Fall (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 18.04.2023, Az. 2 U 43/22) klagte ein Vermieter gegen Mietminderungen, die von seinen Mietern geltend gemacht wurden. Die Mieter hatten die Mietzahlungen aufgrund verschiedener angeblicher Mängel im Haus (§ 536...

Urteil AG Paderborn – Bauarttypische Feuchtigkeit in Mietwohnung ist kein Mangel; Mietminderung unberechtigt

Im Rahmen des Urteils des Amtsgerichts Paderborn vom 30.09.2022 (Az.: 51 C 90/21) wurde ein wichtiger Präzedenzfall für Vermieter geschaffen, der zeigt, dass nicht jede Feuchtigkeit in einer Mietwohnung automatisch als Mangel an der Mietsache gilt, der zur Minderung...

Schimmel in der Mietwohnung – wer trägt die Verantwortung?

Schimmel in der Mietwohnung ist nicht nur gesundheitsgefährdend, sondern auch ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Doch wer trägt die Verantwortung für die Schimmelbildung? In der Regel entsteht Schimmel durch Feuchtigkeit, die eine gewisse Zeit...

Fledermäuse auf der Terrasse? Gericht lehnt Mietminderung ab!

Vermieter aufgepasst: Das Amtsgericht Starnberg hat entschieden, dass bei der Begegnung mit landesüblichen Tieren, auch mit ihren Exkrementen, in ländlichen Wohnlagen eine gewisse Toleranz erforderlich ist, solange keine messbare Minderung der Wohnqualität vorliegt....

Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen: Was Vermieter beachten müssen

Eine Mieterhöhung nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen ist für Vermieter oft unverzichtbar, um die Kosten refinanzieren zu können. Doch welche Anforderungen müssen bei der Mieterhöhungserklärung erfüllt werden? Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen...

Warten Sie nicht länger!

Wenn Ihr Mieter die Miete nicht zahlt oder Sie anderweitig vermieten möchten, kostet Sie jeder Tag bares Geld.
Und wenn Sie Ihre Wohnung wegen Eigenbedarfes
benötigen, möchten Sie schnellstmöglich einziehen.

Wir setzen Ihre Rechte für Sie durch und machen
Ihren Mietern Beine!

Lassen Sie Ihre Erfolgsaussichten von unseren
Räumungsanwälten prüfen – wie versprochen
ohne Kostenrisiko.