Widerstand gegen Regulierung von Indexmieten: Mieterhöhung in Zeiten steigender Inflation sorgt für politische Debatte

von | März 10, 2023 | Urteile

Indexmieten können Vermietern Planungssicherheit bieten, doch die Politik könnte diese Art der Mietpreissteigerung bald einschränken. Rot-grüne Landesregierungen wie in Hamburg und Hessen drängen auf eine gesetzliche Regelung, um den Anstieg der Indexmieten zu begrenzen. Der Hamburger Senat schlägt sogar vor, eine Obergrenze von 3,5 Prozent einzuführen. Aus Sicht von Vermietern ist dies kein Grund zur Freude. Schließlich werden die Kosten für Instandhaltung, steigende Grundsteuern und Wartung von Mietwohnungen nicht günstiger, auch wenn die Mieten nicht mehr so stark steigen sollen.

Zudem ist es wichtig zu erwähnen, dass nur 2,2 Prozent der Mieter überhaupt eine Indexmiete vereinbart haben, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in einer Studie herausgefunden hat. Der Großteil der Mietverträge bleibt also weiterhin unberührt, doch es gibt auch andere Aspekte, die Vermieter berücksichtigen müssen. So fallen Indexmieten beispielsweise nicht unter die Mietpreisbremse, was Vermieter bereits einschränkt, wenn der vorherige Mieter eine überteuerte Miete gezahlt hat. Dann kann diese Miete grundsätzlich vom nächsten Mieter gefordert werden.

Eine Kappungsgrenze von elf Prozent soll nun in angespannten Wohnungsmärkten eingeführt werden, um hohe Mietsprünge zu verhindern. Doch auch hier haben Vermieter das Nachsehen, da sie ihre Mieten dadurch weniger schnell anpassen können, um Kostensteigerungen gerecht zu werden. Für den Deutschen Mieterbund sind diese Maßnahmen jedoch noch nicht ausreichend. Er fordert die Einführung einer Kappungsgrenze für bestehende Indexmietverträge und ein Verbot von neuen Mietverträgen mit Indexierung.

Es scheint also, als ob Vermieter immer wieder als „Buhmänner“ herhalten müssen. Für uns ist es wichtig, auch die Interessen von Vermietern im Auge zu behalten. Schließlich müssen sie dafür sorgen, dass Mietobjekte in stand gehalten werden und Kosten gedeckt sind. Eine einseitige Sichtweise gegenüber den Vermietern sollte vermieden werden.

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